Die gesamten Behandlungskosten übernehmen in der Regel private Krankenversicherungen und die Beihilfe. Die Lage des Gesundheitswesens gibt uns leider keine Möglichkeit, Sie über die gesetzliche Versicherung zu behandeln.
Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, die Gebührenordnung für Ärzte zu verwenden. Da diese Gebührenordnung seit 1996 nicht verändert wurde (keinerlei Inflationsausgleich) profitieren Sie von der Vergünstigung der Leistungen durch die generelle Inflation in den letzten 25 Jahren.
*Die angegebenen Behandlungskosten beziehen sich auf den 2,3fachen bis 3,5fachen Satz. Bei besonderer Schwierigkeit des Behandlungsfalles kann mit Begründung der 3,5fache Satz erhoben werden
Datenschutzerklärung - Impressum. - Kontakt
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.